Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ein wichtiger Bestandteil der flächendeckenden ambulanten Versorgung. Trotzdem gibt es seit ihrer Einführung politische Diskussionen über sie. Aktuell wird über eine Reform debattiert, die jedoch laut Expertenmeinungen ein verhängnisvoller Irrweg wäre. Dementsprechend scheint es, als stünde gar eine Regulierungswut rund um iMVZ vor der Tür.

MVZ in den Händen von nicht-ärztlichen Investoren (iMVZ) sind in aktuellem Umfeld unverzichtbar, um die derzeitigen Herausforderungen, wie die Alterung der Bevölkerung, veränderte Karriereambitionen und -pläne von Nachwuchsmedizinern, die Ambulantisierung und Digitalisierung zu bewältigen.

Politische Debatte lässt Regulierungswut rund um iMVZ erahnen

Es gibt jedoch Vorurteile, dass nicht-ärztliche Gesellschafter von MVZ die medizinische Qualität und die rechtliche Compliance vernachlässigen würden. Die aktuelle Debatte scheint jedoch weniger um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung (in Ballungszentren und weniger strukturell entwickelten Regionen) zu handeln. Vielmehr betrifft sie wirtschaftliche Interessen hinsichtlich der Eigentümerstruktur medizinischer Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert derzeit über eine gesetzliche Regulierung von MVZ, die möglicherweise im „GKV-Versorgungsstärkungsgesetz II“ festgelegt wird. Der Inhalt der Regulierung ist noch unklar und reicht von einer Schilderpflicht und MVZ-Registern bis hin zu regionalen oder fachlichen Einschränkungen für Krankenhäuser und befristeten Bestandsschutz für bestehende iMVZ.

Es gibt jedoch auch Stimmen, die eine weitere Regulierung nicht für notwendig halten. Gleichzeitig wird eine teilweise polemische Kampagne in der Presse geführt. Es bleibt abzuwarten, ob Fakten und Evidenz die politischen Entscheidungsträger leiten werden.

Opportunistisches Zeitfenster für den Praxisverkauf 

Gesundheitsminister, Karl Lauterbach, hat die Vorlage eines ersten Gesetzesentwurf für das 1. Quartal 2023 angekündigt. Sofern dies umsetzbar ist, sind die Eischränkungen des jeweiligen Entwurfs aufgrund des legislativen Gesetzgebungsprozesses in der Bundsrepublik Deutschland jedoch noch nicht vor Jahresende 2023 zu erwarten. Bis dahin stellt sich die Zeit aus Sicht niedergelassener Ärzte mit Praxisverkaufsabsicht als opportunistisches Zeitfenster dar.

Um dieses zu nutzen und einen Grundstein für einen erfolgreichen Nachfolzeprozess lohnt es sich, schon jetzt mit einer indikativen Praxisbewertung zu starten.